Häufige Fragen

Da beide Behandlungsarten Formen der Akupunktur sind, für die Dr. Bumbacher einen speziellen Fähigkeitsausweis besitzt, sind diese Therapien Pflichtleistungen der Grundversicherung der Krankenkassen sowie der Unfallversicherungen.

Der Stellenwert von Hausbesuchen ist nicht mehr so hoch, da die Diagnostik ausserhalb der Praxis beschränkt ist. Nach wie vor macht Dr. Bumbacher aber Hausbesuche; wenn notwendig und möglich sogar an den Wochenenden.

Telefonische Auskünfte erfolgen primär durch die MPA’s und erfolgen verrechnungsfrei. Es kann aber notwendig sein, dass vertiefte telefonische Beratungen notwendig sind. In diesen Fällen kann auch eine telefonische Konsultation mit Dr. Bumbacher möglichst zeitnah vereinbart werden.

Der Telefonbeantworter gibt Auskunft über die Erreichbarkeit von Dr. Bumbacher und weist auf die Alternative der Notfallnummer der Zuger Aerztegesellschaft hin. Diese Nummer lautet 0900 008 008 und ist kostenpflichtig. In dringenden Fällen soll aber direkt mit der Sanitäts-Notrufnummer 144 Kontakt aufgenommen werden.

  • Familienangehörige von Hausarztpatienten werden neu angenommen
  • Patienten, welche in den letzten 25 Jahren bereits einmal in Behandlung waren, werden erneut angenommen
  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen der Gruppen 1 und 2 werden uneingeschränkt für alle Personen angeboten
  • Tauchuntersuchungen werden uneingeschränkt für alle Personen angeboten
  • Laser Point-Behandlungen werden uneingeschränkt für alle Personen angeboten
  • Neue Patienten für Akupunkturbehandlungen werden nur auf Zuweisung von Ärzten angenommen

Die Rechnungsstellung erfolgt im Kanton Zug nach Übereinkunft mit den Versicherern immer direkt an die Patienten (sogenannter „tiers garant“). Auf ihren Wunsch kann die Rechnungsstellung für alle Pflichtleistungen aber auch direkt an die Krankenkasse erfolgen. Dieser Wunsch muss einer MPA oder dem Arzt explizit mitgeteilt werden (sogenannter „tiers payant“). Nichtpflichtleistungen der Krankenkassen müssen aber immer noch direkt den Patienten in Rechnung gestellt werden, z.B. nicht kassenpflichtige Medikamente.

Die Praxis Dr. Bumbacher bemüht sich seit je, beste medizinische und organisiatorische Qualitätsstandarts zu erfüllen. Sowohl Mehrfacharzt als auch das Qualitätsbasismodul QBM sind freiwillig erworbene und periodisch rezertifizierte Labels für Praxismedizin, welche jeweils in der höchsten Stufe abgeschlossen wurden.

Patientenmerkblätter

Hier finden sie verschiedene Patientenmerkblätter der Praxis Dr. Bumbacher zum downloaden.

Patientenmerkblätter

Download

Notfälle im Alter

Ernährung und Nierensteine

Burnout Selbsttests

Fodmaps

Champix

Haben sie weitere Fragen?

« Ich fühle mich bei Dr. Bumbacher sehr gut augehoben. »

– Rahel Bernet

« Ich fühle mich bei Dr. Bumbacher sehr gut augehoben. »

– Rahel Bernet